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Das Ehe- und Familienrecht umfasst alle Bereiche
der Scheidung, dass Recht des Unterhaltes und zwar sowohl
für den Ehegatten während des Getrenntlebens als
auch nachehelichen Unterhalt, alle Fragen im Zusammenhang
mit den Kindern, d. h. Sorgerecht, Umgang, Kindesunterhalt.
Zur Scheidung gehören auch der Versorgungsausgleich,
d. h. der Ausgleich der Ansprüche für die Altersversorgung,
die in der Ehezeit erworben worden sind, der Zugewinnausgleich,
d. h. die Regelung der Vermögensauseinandersetzung, sofern
ein Vermögenszuwachs in der Ehe erzielt wurde oder auch
der Gesamtschuldenausgleich, d. h. insbesondere, wenn die
Ehepartner gemeinsame Schulden noch zu bezahlen haben, die
Regelung des gemeinsamen erworbenen Hausrates und das Recht
an der Ehewohnung.
Allgemein zum Familienrecht gehören
die immer wichtigeren Bereiche von Ausbildungs- und Volljährigenunterhalt
aber auch der Unterhalt den Eltern gegen ihre Kinder verlangen.
Dies geschieht häufig nicht von den Eltern selbst, sondern
wenn diese als Rentner in Alten- und Pflegeheimen untergebracht
sind, durch die Heimträger, bzw. Sozialhilfeträger.
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften, nachdem der Unterhaltsanspruch
auf diese übergeht.
Bei all diesen Problemfeldern gibt es nicht
nur viel zu berechnen, sondern auch viel abzuwägen, da
in der Regel einer außergerichtlichen Einigung der Vorzug
zu geben ist. Ich vergleiche dieses stets damit, dass ein
Richter bei einem Streit zwei Beteiligten, die sich um die
Zutaten für eine Suppe streiten, nie Zutaten für
eine ganze Suppe zuteilen kann, sondern jedes Problem einzeln
klären und ausurteilen muss. Eine gütliche Einigung
kann aber die Interessen soweit austarieren dass, um im Bild
zu bleiben, nicht der eine alles Fleisch und der andere alles
Gemüse bekommt.
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Scheidung online ist heute ein beliebtes
Schlagwort. Sie werden dieses Schlagwort auf vielen Seiten
im Internet von Anwälten finden, die erklären, dass
sie Familienrecht schwerpunktmäßig betreiben. Scheidung
online halte ich für Unsinn. Das Ehe- und Familienrecht
ist kein Rechtsgebiet, das man formularmäßig, wie
die Beitreibung von Forderungen im Mahnbescheidsverfahren
betreiben kann. Hier gehört dazu, dass sich der Mandant
vertrauensvoll auch mit heiklen Problemen seinem Anwalt öffnet.
Wenn im Internet mit einem Scheidungsformular
vorgegaukelt wird, man könne durch Ausfüllen eines
solchen Blattes alle Probleme im Zusammenhang mit der Scheidung
lösen, so ist darauf hinzuweisen, dass "um die Schwellenangst
abzubauen" dabei bestimmte kritische Fragen gar nicht
gestellt werden. So werden Sie in keinem der Formulare die
Frage nach Ihrem Einkommen finden, eine Scheidung kann aber
ohne eine solche Angabe gar nicht durchgeführt werden.
Auch bei dem Scheidungsantrag ist (entweder
bei Personen mit geringem Einkommen Prozesskostenhilfe einzureichen
oder) ein Gerichtskostenvorschuss einzubezahlen. In jedem
Fall ist der Gegenstandswert anzugeben, dieser berechnet sich
aus dem dreifachen Familieneinkommen. Nach diesem Wert werden
dann die Gerichtskosten aus dem dazu heranzuziehenden Gesetz,
wie Gerichtskostengesetz oder Bundesrechtsanwalts-gebührenordnung
ermittelt. Diese Fragen stellt Ihnen der Online-Scheidungsantrag
aber nicht, er könnte Sie ja verschrecken. Selbst bei
zunächst einfach erscheinenden Scheidungswünschen
können im Verlauf des Verfahrens Probleme auftreten,
die eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im persönlichen
Gespräch zwischen Mandant und Anwalt erfordern. Dabei
sollte es das Ziel eines guten Anwalts im Bereich des Ehe-
und Familienrechtes sein, nicht ein Teil des Problems zu werden,
in dem er Salz in offene Wunden streut und die zu scheidenden
Eheleute gegeneinander aufhetzt, sondern meiner Ansicht nach
sollte das Ziel sein, ein Teil der Lösung zu sein, d.
h. insbesondere wenn Kinder vorhanden sind, die Eheleute in
eine Situation zu versetzen, in der sie sich der Tatsache
bewusst werden, dass sie zwar ihre Paarbeziehung aufgeben
aber bis an ihr Lebensende Eltern bleiben. Die deutsche Sprache
kennt kein Wort für einen alleinstehenden Vater oder
Mutter als Beziehung für Eltern. Allein das Wort Elternteil
drückt aus, dass ein Elternteil nicht das Ganze darstellen
kann. Das Kinder das Ganze, d. h. die Eltern nach der Scheidung
noch brauchen, ist im Moment der Trennung für die Mutter
oder den Vater mit den unter Umständen heftigen erlittenen
persönlichen Verletzungen schwer zu erfassen. Hier kann
und muss das persönliche Gespräch mit dem Berater
helfen. Nicht der Computer. Der Computer ist ein wunderbares
Hilfsmittel, z. B. zum Durchführen von Berechnungen oder
zur Informationsbeschaffung und zum Spielen. Das persönliche
Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant kann er weder herbeiführen
noch ersetzen.
Ich bin Fachanwalt für Familienrecht.
Das heißt zur Erläuterung, dass ich gegenüber
der Rechtsanwaltskammer nachweisen musste, dass ich besonders
viel auf dem Gebiet des Ehe- und Familienrechtes tätig
bin und über zehn Jahre nach dem Abschluss des Studiums
noch einmal durch Ablegen einer Prüfung und die Teilnahme
an einem langen Fortbildungskurs nachweisen musste, dass ich
auch die entsprechenden Kenntnisse auf dem Gebiet des Ehe-
und Familienrechtes verfüge. Außerdem beinhaltet
die Verpflichtung regelmäßig Fortbildungen zu besuchen,
die gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen sind,
damit der Fachanwalt stets auf dem neues Stand in seinem Rechtsgebiet
ist.
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