|
Mehr als 25 % des Einkommens geben wir für
die Miete unserer Privatwohnung aus. Einen erheblichen Teil
des Umsatzes des Betriebes verwendet der Unternehmer für
die Gewerberaummiete. Logischer Weise besteht daher ein ständiger
Konfliktherd zwischen Vermieter und Mieter. Um so mehr, als
der Vermieter/Mietermarkt ständigen Veränderungen
unterworfen ist. Diese reichen über Mangel an Wohnraum
und Geschäftsraum bis zu einem Überangebot. In manchen
Bereichen Deutschlands ist der Vermieter häufig stark
daran interessiert, die Räume zu entmieten, um an andere
Mieter teurer weiter zu vermieten, in anderen Bereichen, insbesondere
in den neuen Bundesländern, ist die Situation so, dass
die Vermieter damit zu kämpfen haben, dass sogenannte
"Miettouristen" von Wohnung zu Wohnung ziehen, ohne
je vor zu haben, auch nur eine Miete zu bezahlen und damit
dem Vermieter enormen Schaden zufügen.
Seit der großen Mietrechtsreform des
Jahres 2001 oder gar wegen derselben, sind die Probleme nicht
kleiner geworden. Im Bereich des Wohnraummietrechtes ist ausschließlich
das Amtsgericht des Ortes zuständig, in dessen Gerichtsbezirk
die Wohnung liegt. Eine obergerichtliche Rechtsprechung gibt
es daher zu vielen Themen nicht. Die Entscheidung, die der
Amtsrichter am Amtsgericht hinter dem Buckel, dritte rechts
gefällt haben mag, beeindruckt einen anderen Amtsrichter
natürlich häufig wesentlich weniger, als die Entscheidung
des Bundesgerichtshofes, dies zu dem Thema aber nicht gibt.
Häufig streitet man sich aber nicht
um komplizierte Rechtsfragen, sondern über Tatsachen,
z. B. welche Mängel liegen nun genau vor und wer hat
sie zu vertreten.
Die Rechtsanwaltskammer Sachsen hat mir, nach entsprechendem Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Kenntnisse den Titel "Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht" verliehen. Ziel meiner Tätigkeit ist dabei den Schwerpunkt auf die außergerichtliche Streitbeilegung zu setzen, um meinen Mandanten langwierige und teure Rechtsstreite zu ersparen. Wo dies allerdings unumgänglich ist, bin ich in der Lage Sie vor allen zuständigen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten zu vertreten.
Durch die Schwerpunktbildung meiner Kanzlei
bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen des
Wohnraummietrechts und des gewerblichen Mietrechts aber auch
um Fragen des Wohnungseigentumsrechtes.
Ich vertrete mehrere Hausverwaltungen in
allen Fragen des Wohnungseigentumsrechtes und des Mietrechtes
aber auch eine Vielzahl Mieter bei ihren Problemen, so dass
ich die Belange von Vermietern und Mietern von beiden Seiten
kenne.
nach
oben
|