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Ich betrachte mich, verglichen mit einem
anderen freien Beruf dem Arzt, eigentlich als Allgemeinanwalt,
als Ihr Hausanwalt, zu dem Sie
mit allen Problemen kommen können und der versucht Ihnen
zu helfen, wenn er feststellt, dass um im Arztbild zu bleiben,
wenn er Ihre Erkältung nicht kurieren kann, weil es eine
Lungenentzündung ist, Sie dann zum Facharzt verweist.
Das ich dabei selbst einen Schwerpunkt habe, der den größten
Teil meiner Tätigkeit bildet, nämlich das Familien-
und Erbrecht, bedeutet nicht, dass ich mich nicht auch auf
anderen Gebieten fortbilde und bewege.
So bin ich in etlichen Fällen im Sozialrecht
tätig. Hier insbesondere, wenn es um die Bewilligung,
nicht um die Berechnung einer Leistung geht. Allerdings ist
da ein Rentenberater kompetenter.
Im Arbeitsrecht
bin ich ausschließlich auf dem Bereich des Individualarbeitsrechtes
tätig,
d. h. ich vertrete nicht Arbeitgeber gegenüber dem Betriebsrat,
sondern Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in Problemen im Zusammenhang
mit dem Arbeitsverhältnis, also z. B. Änderungskündigungen
oder Kündigungsschutzprozessen vor dem Arbeitsgericht
aber auch bei Schwerbeschädigten dem Integrationsamt.
Auch wenn ich eigentlich erkläre, mich
mit dem Verwaltungsrecht nicht zu beschäftigen, so stimmt
dies nicht ganz. Solange die wirtschaftliche Situation so
ist, wie sie ist, ist die Beschäftigung mit dem Sozialhilferecht
und dem Recht der Berufsausbildungsförderung (Bafög)
unvermeidbar.
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