Mord und Totschlag und Vergewaltigungen
sind nicht mein Ding. Ich bin überwiegend im Jugendstrafrecht
vor dem Amtsgericht (Einzelrichter und Schöffengericht)
tätig aber auch im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
d. h. wenn Ihnen der Führerscheinentzug droht oder ein
Strafverfahren wegen Unfallflucht oder Körperverletzung
oder fahrlässige Tötung infolge eines Autounfalles
auf Sie zukommt.
Auf der anderen Seite des Gerichtssaals nehme ich als NEBENKLÄGERVERTRETER
platz, wenn ich Ihre Interessen als Opfer in einem Strafprozess
vertrete. Bei verschiedenen Konstellationen, insbesondere
bei Sexualdelikten oder Körperverletzungsdelikten kann
das Opfer als Partei am Strafprozess teilnehmen. Es kann in
Vertretung des Anwaltes das Opfer oder bei einem tödlichen
Unfall die Angehörigen des Opfers nicht nur passiv als
Zeuge anwesend sein, sondern den Prozess steuern, selbst die
Zeugen befragen und Anträge stellen.
|